Zertifikate

Panik- und Notausgangverschlusssysteme

EN 179 für Beschläge mit ECO Schlösser

Beschläge

Feuerschutz (DIN 18 273) für Schutz- & Türbeschläge

Drückergarnituren nach EN 179

EN 1906 für Schutz- & Türbeschläge

SCHUTZBESCHLÄGE ES 1 / Kl. 2 (DIN 18257 / EN 1906)

SCHUTZBESCHLÄGE ES 2 / Kl. 3 (DIN 18257 / EN 1906)

SCHUTZBESCHLÄGE ES 3 / Kl. 4 (DIN 18257 / EN 1906)

Änderungen an Feuerschutztüren

Bei den „zulässigen Änderungen an Brandschutztüren“ gibt es zwei Ausführungen mit unterschiedlicher Gültigkeit.

Die Variante A (Fassung Juni 1995)  ist bei Türen anzuwenden, die ihre bauaufsichtliche Zulassung bis 31.12.2009 erhalten haben. Das heißt, sie ist  auch für die Türen gültig, die noch in den Jahren darauf auf Basis dieser bauaufsichtlichen Zulassung produziert wurden, z.B, 2020.

Zulässige Änderungen bei Feuerschutztüren bis 2010

Die Variante B  (Stand 1.12.2009)  ist bei Türen anzuwenden, die ihre bauaufsichtliche Zulassung im modifizierten Zulassungsverfahren nach dem 01.01.2010 erhalten haben.

Zulässige Änderungen bei Feuerschutztüren ab 2010

Beachten Sie bei beim Austausch von Schlössern und Beschlägen an Brand- und Rauchschutztüren und in Flucht- und Rettungswegen immer die Konformitätszertifikate der Schloss- und Beschlaghersteller, so wie die Zulassungen der Türenhersteller. Im Bedarfsfall sind wir Ihnen gerne mit weitergehenden Informationen behilflich.

Änderungen an Feuerschutzabschlüssen

(alle Angaben ohne Gewähr)